Durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz werden sog. Verfahrenslots*innen zum 1.1.2024 als
verpflichtende Institution in Trägern der öffentlichen Jugendhilfe eingesetzt. Diese sollen
Umstrukturierungsprozesse hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe wesentlich
unterstützen und fördern. Gelingen soll dies einerseits durch einen individuellen
Beratungsauftrag der vor allem junge Menschen und deren Angehörige adressiert die einen
(möglichen) Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben andererseits sollen die
Verfahrenslots*innen den öffentlichen Träger in den Transformations- und Veränderungsprozessen
hin zu einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe unterstützen. Mit der konkreten Umsetzung geht
eine Vielzahl an Fragestellungen einher. Im Rahmen des Sammelbandes werden zunächst die
rechtlichen Grundlagen beleuchtet ehe die Theorie und Praxis miteinander ins Gespräch gehen.
Dabei werden vielschichtige Fragestellungen beleuchtet die sich zunächst um die Ausrichtung
Verortung und fachliche Qualifikation von Verfahrenslots*innen drehen ehe Best
Practice-Beispiele die Praxis von Verfahrenslots* innen in den Mittelpunkt stellen.