Der Begriff Volkskirche hat sich seit dem 19. Jahrhundert zu einem Schlagwort für unzählige
Kontroversen in der evangelischen Kirche entwickelt. Im 20. Jahrhundert wurde den großen
Kirchen in Deutschland der Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts zuerkannt eine
vertragliche Basis dafür dass die Kirchen Einfluss auf fast alle gesellschaftlichen Bereiche
genommen haben. Aber in Zeiten abnehmender Kirchenmitgliedschaft gerät das spezifisch deutsche
Arrangement zwischen Staat und Kirche zunehmend unter Rechtfertigungsdruck so dass die Zukunft
des Volkskirchenkonzepts offen ist. Eine Tagung der Kommission für kirchliche Zeitgeschichte
der Evangelischen Kirche von Westfalen hat die Ursprungsideen dieses Konzepts die
gesellschaftliche Rolle der Volkskirche als kirchlich verfasste Deutungs- und Handlungsinstanz
sowie die Legitimation eines plausiblen Modells von Kirche im Volk als Wohlfahrtsträger und
Wertelieferantin untersucht. In der vorliegenden Tagungsdokumentation geht es nicht nur um das
(deskriptiv verstandene) Modellhafte des Volkskirchenbegriffs sondern vor allem um die Frage
ob nach der Geschichte der Volkskirche im 20. Jahrhundert das Konzept der Volkskirche noch eine
Zukunft haben könne - und falls ja dann wie?