Seit der Erstauflage 2008 hat sich der Hense Ulrich als Kommentar zur WPO zu einem
unverzichtbaren Nachschlagewerk für jeden Berufsangehörigen und viele andere entwickelt die
sich mit dem Berufsrecht der Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer befassen. Für die
vierte Auflage 2022 wurde das Werk weitreichend überarbeitet. Die Kommentierungen
berücksichtigen insbesondere- erste Erfahrungen mit den umfassenden Änderungen durch das
Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) und den Anforderungen der
EU-Abschlussprüferverordnung - neue berufsspezifische Regelungen durch das
Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) als Folge der Aufarbeitung des Wirecard-Falls und-
zahlreiche weitere Neuregelungen zur Berufsausübung der Freien Berufe die auf den Reformbedarf
insbesondere im Berufsrecht der Rechtsanwälte und Steuerberater zurückgehen und unter dem
Blickwinkel der Harmonisierung der Berufsrechte zu Änderungen der WPO führten (Rechtsstand 1.
August 2022).Behandelt werden außerdem die infolge des Gesetzes zur Umsetzung der
Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie seit Januar 2020 erneut erweiterte
Pflichtenlage der Wirtschaftsprüfer sowie Bezüge zur Datenschutz-Grundverordnung. Gleiches gilt
für das in der Praxis nicht unerhebliche Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen
bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen aus dem Jahr
2017. Der Kommentar erläutert das Berufsrecht praxisorientiert und zeigt wichtige Zusammenhänge
auf.Die Kommentierung wurde wieder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der
Wirtschaftsprüferkammer erarbeitet. Die Vorschriften zum berufsgerichtlichen Verfahren
kommentierten der Präsident des Kammergerichts Dr. Bernd Pickel und Oberstaatsanwalt Björn
Kelpin. Die Gesamtredaktion lag bei RA Peter Maxl und RA (Syndikusrechtsanwalt) Dr. Eberhard
Richter.Herausgegeben wird die vierte Auflage von WP StB Gerhard Ziegler und WP RA Dr.
Hans-Friedrich Gelhausen langjährige und angesehene Vertreter des Berufsstandes. Aufgrund
ihrer Arbeit in den Gremien des Berufsstandes sind sie mit den Fragen des Berufsrechts
besonders vertraut.