Das neue Recht verständlich erklärt Am 7. Juni 2019 hat der Bundestag das
Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz hat zum Ziel die Attraktivität des
Standortes Deutschland für ausländische Fachkräfte zu erhöhen. Dies soll sowohl durch die
Neuregelung der Erwerbsmigration in Kombination mit Verfahrenserleichterungen als auch durch
eine qualitativ ausgerichtete Erweiterung der beruflichen Ausbildungsmöglichkeiten erreicht
werden. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16. August 2023 hat
insbesondere den Zweck dass durch die Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für eine gezielte
und gesteuerte Einwanderung aus Drittstaaten zusätzliche Fachkräfte gewonnen werden. Die im
Interesse des Fachkräftebedarfs liegende Ausweitung der Zugangsmöglichkeiten in der
Arbeitsmigration mit der eine Erweiterung des behördlichen Prüfungsrahmens bei steigender
Fallzahl einhergeht erzeugt einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand der nicht ohne
Kapazitätserweiterung im Behördenbereich bewältigt werden kann. In dem Fachbuch wird auch die
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021 1883 vom 20. Oktober 2021 über die Bedingungen für die
Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer hoch qualifizierten
Beschäftigung und zur Aufhebung der Richtlinie 2009 50 EG in nationales Recht behandelt. Das
Fachbuch beschreibt die wesentlichen Neuerungen und erklärt die Rechtsänderungen für einen
Zugang zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet sowie für Berufsausbildung und Studium. Es gibt
zudem einen umfassenden Einblick in die Neureglungen im Bereich der Erwerbsmigration.