Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zum
1.7.2017 ist das strafrechtliche Abschöpfungsrecht völlig neu geregelt worden. Die als
Totengräber des Verfalls bezeichnete Vorschrift des 73 Abs. 1 S. 2 StGB a.F. die bislang einer
Vermögensabschöpfung in zahlreichen Fällen entgegenstand ist ersatzlos gestrichen worden.
Seitdem ist bei sämtlichen Straftaten mit Vermögensbezug über eine Einziehung gem. 73 ff. StGB
zu entscheiden. Das Abschöpfungsrecht hat sich daher von einer bislang nur von wenigen
Praktikern beachteten Spezialmaterie zur dritten Säule des Strafrechts entwickelt welche von
Richtern Staatsanwälten und Strafverteidigern in der täglichen Praxis zu beherrschen ist.
Dieser Praxisleitfaden soll daher einen aktuellen und fundierten Einblick in die
Regelungsstruktur des Abschöpfungsrechts geben. Zugleich eignet es sich aber auch als
Nachschlagewerk für in der täglichen Praxis auftauchende Einzelfragen. Behandelt werden u.a.
die Einziehung von Taterträgen beim Täter Teilnehmer und bei Dritten die erweiterte ( 73a
StGB) und selbstständige Einziehung ( 76a StGB 435 StPO) vorläufige Sicherungsmaßnahmen (
111b ff. StPO) sowie die Grundzüge der Opferentschädigung ( 459h ff. StPO) und des
Vollstreckungsverfahrens ( 459g StPO). Zahlreiche Beispiele sind in der 2. neu überarbeiteten
Auflage hinzugekommen und vermitteln dem Praktiker die Materie des Abschöpfungsrechts besonders
anschaulich. Durch vielzählige neue BGH-Urteile und Aufsätze ist das Werk in Rechtsprechung und
Schrifttum auf dem aktuellsten Stand.