Die Novelle des Hochschulgesetzes ein neues Hochschulpersonalgesetz und das neue
Universitätsklinikagesetz sind Ausdruck der Neugestaltung des bayerischen Hochschulrechts das
von der Implementation des Wettbewerbsprinzips auf allen Ebenen geprägt ist. Die Kompetenzen
von Hochschulleitung und Hochschulrat werden gestärkt Leitidee ist das Postulat größerer
Unabhängigkeit der Hochschulen vom Staat. Die Binnenautonomie seinerzeit eine zentrale
Forderung des HRG und über lange Zeit Konsequenz und Ausdruck der Eigengesetzlichkeit der
Wissenschaft hat nach dem Willen des Gesetzgebers in den Hintergrund zu treten: Die Rechte des
Senats und der Fakultäten sind eingeschränkt worden. Diese Entwicklung wird indes vom
Bayerischen Verfassungsgerichtshof mitgetragen. Ob der Paradigmenwechsel hin zum Ökonomismus
die gedeihliche Entwicklung der Hochschulen in Bayern fördern wird muss die Zukunft zeigen.
Für die Rechtsanwender gilt es nun den Willen des Gesetzgebers mit Leben zu erfüllen für die
Wissenschaft die Entwicklung konstruktiv-kritisch zu begleiten. Aus dem Inhalt:1. Kapitel:
Grundlagen (I. Geschichte der bay. Hochschulen II. Rechtsgrundlagen III.
Staatskirchenrechtliche Grundlagen IV. Grundlagen der akademischen Selbstverwaltung).2.
Kapitel: Hochschulaufgaben (I. Lehre und Studium II. Prüfungen und akademische Grade III.
Forschung IV. Evaluation von Forschung und Lehre V. Förderung des wissenschaftlichen
Nachwuchs VI. Wissenschaftliche Weiterbildung VII. Kooperation und Internationalisierung
VIII. Wissens- und Technologietransfer IX. Gleichstellung und Förderung von Frauen).3.
Kapitel: Hochschulorganisation (I. Struktur und Organe II. Hochschulpersonal III.
Nebentätigkeitsrecht). 4. Kapitel: Kunsthochschulen5. Kapitel: Fachhochschulen6. Kapitel:
Nichtstaatliche Hochschulen7. Kapitel: Hochschulmedizin8. Kapitel: Hochschulfinanzierung
Rechnungswesen: I. Grundzüge II. Einnahmen Ausgaben III. Rechnungslegung Rechnungsprüfung9.
Kapitel: Hochschulaufsicht10. Kapitel: Studentenwerk