Der Entwurf des Gesetzes zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten
(Verbandssanktionengesetz - VerSanG) sorgt seit seinem Bekanntwerden im August 2019 für
Diskussionen wie kaum ein Vorhaben der vergangenen Dekaden. Dies verwundert nicht. Das Gesetz
wagt nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in Bezug auf die strafrechtliche
Unternehmensverantwortlichkeit in Deutschland. Unternehmen sollen danach wenn aus ihnen heraus
oder zu ihren Gunsten Wirtschaftsstraftaten begangen werden einem Beschuldigten im
Strafverfahren gleichgestellt werden. Solche Taten sollen nicht länger nur auf der Grundlage
des Ordnungswidrigkeitenrechts nach dem Opportunitätsprinzip verfolgt werden können. Vielmehr
soll das Unternehmen im Sinne des Legalitätsprinzips sanktioniert werden - einschließlich der
Möglichkeit einer Aussetzung der Strafe zu einer Art Bewährung. Sind die derzeit geltenden
Grundlagen der Unternehmensverantwortlichkeit für Wirtschaftsstraftaten in Deutschland aber
tatsächlich änderungsbedürftig? Wie potentiell effektiv ist das geltende deutsche Recht im
internationalen Vergleich? Gibt es Vorbilder im Ausland an denen es sich - ggf. in Alternative
zum VerSanG - orientieren könnte? Diese Fragen stellen sich insbesondere in Bezug auf häufig im
Unternehmenszusammenhang auftretende Korruptionsstraftaten. Diese Arbeit vergleicht die
Situation in Deutschland mit derjenigen in den USA Großbritannien und der Russischen
Föderation. Konkret gegenübergestellt werden die in den Ländern jeweils geltenden
Bestechungsstraftatbestände für In- und Auslandsbestechung Bestechung von Amts- und
Mandatsträgern und im geschäftlichen Verkehr sowie die Verantwortlichkeit für diese aufseiten
von Unternehmen und ihrer Leitungspersonen Organe und Vertreter. Regelungslücken und
Verbesserungspotentiale werden aufgezeigt und analysiert Ansätze zur Effizienzsteigerung und
Harmonisierung diskutiert. Beleuchtet und berücksichtigt werden dabei die jeweiligen
rechtshistorischen und -kulturellen Hintergründe.