Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die vor die Klammer gezogenen allgemeinen Regeln enthalten.
Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen
des Schuldrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen folgt die Tragweite der Grundsätze
des Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muss diesen Zusammenhängen Rechnung tragen und ist darauf
angewiesen immer wieder die Querverbindungen zum Stoff der Besonderen Teile des BGB
herzustellen. Es ist das besondere Anliegen des Autors diese Verbindungen herauszuarbeiten und
sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit vor allem den Bedürfnissen der
fortgeschrittenen Studierenden. Sie will aber auch dem interessierten Anfänger verständlich
sein und ihm neben der Kenntnis des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme
der Besonderen Teile des BGB vermitteln. Die Neuauflage enthält einen neuen Abschnitt über das
auch in der Ausbildung immer wichtiger werdende Europäische Privatrecht. Überdies war eine
Fülle examensrelevanter Rechtsprechungsänderungen zu berücksichtigen die seit Erscheinen der
Vorauflage ergangen ist. Schließlich sind zwischenzeitliche Neuregelungen etwa im Vereinsrecht
eingearbeitet worden.