Der Beruf des Insolvenzverwalters spielt für das Insolvenzverfahren eine zentrale Rolle.
Dennoch ist die Tätigkeit des Insolvenzverwalters berufsrechtlich nur unvollständig geregelt.
Dabei hält die Diskussion um neue berufsrechtliche Regelungen bereits seit vielen Jahren an.
Trotz der herausragenden Bedeutung des Insolvenzverwalters für ein erfolgreiches
Insolvenzverfahren ist es bisher nicht gelungen die seit Jahrzehnten bestehende Streitfragen
über ein sachgerechtes Auswahlverfahren und konkretere Berufsregularien des Insolvenzverwalters
einer konsensfähigen Lösung zuzuführen. Der Autor nimmt zunächst eine umfassende Aufarbeitung
der bisherigen Diskussionslage im Schrifttum zur verfahrensrechtlichen Stellung des
Insolvenzverwalters und zu dessen Auswahl auch unter Darlegung der bisherigen Rechtsprechung
vor. Unter verfassungsrechtlicher Begutachtung der Vorauswahl- und Bestellentscheidung wird
eine dogmatisch klarere Neuausrichtung vorgeschlagen. Im zweiten Teil beschäftigt sich der
Autor mit den in der InsO enthaltenen berufsrechtlichen Regelungen zum Insolvenzverwalter. Er
unterzieht sie insbesondere bezüglich der Berufsaufsicht einem Vergleich mit den Regelungen zu
Rechtsanwälten Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Dabei spricht sich der Verfasser gegen
eine Anwendung des Quellberufsrechts zur Beseitigung der bestehenden Regelungsdefizite aus. Der
Autor stellt schließlich fest dass für eine verfassungsgemäße und zielerfüllende Ausgestaltung
der berufsrechtlichen Regelungen des Insolvenzverwalters weitere gesetzliche Konkretisierungen
dringend notwendig sind. Nach einer zusammenfassenden Darstellung der aktuell diskutierten
Vorschläge zur Neuausrichtung des Berufsrechts für Insolvenzverwalter insbesondere zu einer
möglichen Verkammerung des Berufes präsentiert der Autor unter Bezugnahme auf seine vorherigen
Untersuchungen einen eigenen rechtspolitischen Gestaltungsvorschlag.