Die 9. vollständig überarbeitete Auflage des bewährten AnwaltKommentar RVG verschafft Ihnen den
erforderlichen Durchblick im anwaltlichen Gebührenrecht. Sie gibt fundierte Antworten auf
gebührenrechtliche Fragestellungen und bietet alles was Sie für die optimale Abrechnung
benötigen. Die Neuauflage berücksichtigt selbstverständlich die neuen Gebührenbeträge und
Tabellen nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 und die weiteren Änderungen u.a. durch das
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und das
Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetz und bringt das Werk auf den aktuellen Stand der
Rechtsprechung und Literatur. Das komplexe Gebührenrecht wird im AnwaltKommentar RVG glasklar
durch: ¿ eine in allen Vorschriften einheitliche übersichtliche Gliederung die einen schnellen
Zugriff auf die jeweilige Fallkonstellation gewährleistet ¿ Erläuterungen zu Kostenerstattung
und Rechtsschutzversicherung ¿ Darstellung der Einzelprobleme in übersichtlichen ABC-Listen ¿
den nach prozessrechtlichen Besonderheiten (FamR ArbR SozR etc.) getrennten Aufbau in
einzelnen Vorschriften ¿ zahlreiche Abrechnungsbeispiele und Musterberechnungen ¿ Tipps aus der
Praxis ¿ einen zur 9. Auflage neu strukturierten Anhang mit kommentierungsübergreifenden
Erläuterungen zur Vergütung im Scheidungsverbundverfahren zum Einstweiligen Rechtsschutz zum
Selbstständigen Beweisverfahren zum Kostenfestsetzungsverfahren zur Teilungsversteigerung
zum Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung sowie zu den steuerlichen Anforderungen an
eine Rechnung Der AnwaltKommentar RVG wird herausgegeben von RA Norbert Schneider und
Dipl.-RPfl. Joachim Volpert und wird bearbeitet von renommierten Autoren mit langjähriger
Erfahrung im Gebührenrecht. Er zeigt Ihnen praxisgerecht und ohne lange theoretische
Ausführungen wie Sie optimal Ihre Gebühren abrechnen. Und für den Fall dass Ihre
Gebührenabrechnung nicht anerkannt wird liefert Ihnen der Kommentar die richtige
Argumentationsbasis den jeweiligen Gebührenanfall zu erläutern und Kürzungen insbesondere von
Rechtsschutzversicherungen zu vermeiden.