Der Liberalismus klassischer Prägung ist gekennzeichnet von seinem Einsatz für die Freiheit des
Individuums und der Bekämpfung ihrer Einschränkungen unabhängig davon ob diese vom Staat oder
von Privaten ausgehen. Aus klassisch liberaler Sicht erscheint der Staat als notwendiges
Übel.Der Ordoliberale und Mitbegründer der Freiburger Schule Franz Böhm weist dem Staat eine
ordnungssichernde Funktion zu. Ihm fällt die Aufgabe zu der Beschränkung von Freiheit durch
private Macht in Wirtschaft und Gesellschaft wirksam entgegenzutreten. Dabei soll der Staat
Hüter des Rechts unter dem Gesetz sein.Die freiheitsschützende Funktion des Staates einerseits
und die Begrenzung seiner freiheitsbedrohenden Macht andererseits wird nach Franz Böhm allein
im Zusammenspiel von drei Ordnungssystemen verwirklicht: der Wettbewerbsordnung der
Privatrechtsgesellschaft und dem Rechtsstaat. Dabei setzt Franz Böhm die Trennung von Staat und
Gesellschaft als Grundlage jeder freiheitlichen Ordnung voraus. Die Autorin skizziert die
Grundvorstellungen der Freiburger Schule erläutert Franz Böhms Konzepte für eine freiheitliche
Wirtschafts- Gesellschafts- sowie Staatsordnung und analysiert deren Interdependenzen.