Die Regelungen zur natürlichen Geschäftsunfähigkeit in104 Nr. 2 105 BGB sind seit
Inkrafttreten des BGB im Jahr 1900 unverändert geblieben. Angesichts der für den historischen
Gesetzgeber unabsehbaren Entwicklungen seither stellt sich die Frage ob das diesen Regelungen
zugrundeliegende Verständnis einer absoluten Reichweite der Geschäfts(un)fähigkeit noch haltbar
ist. Dieses bietet für Personen die aufgrund einer krankhaften geistigen Störung in den schwer
zu beurteilenden Graubereich zwischen freier Willensbestimmung und deren Ausschluss fallen
lediglich die alternativen Extreme des übertriebenen sowie des völlig verwehrten Schutzes für
alle Rechtsgeschäfte. Die rechtsvergleichende Untersuchung dieser Fragestellung gibt einen
umfassenden Überblick über das Institut der Geschäftsunfähigkeit Erwachsener in Deutschland
sowie der Schweiz und plädiert für eine Fortbildung der Dogmatik des deutschen Rechts mithilfe
eines relativen Verständnisses der Geschäfts(un)fähigkeit.