Das Recht auf Vergessenwerden gehört seit der als Google-Urteil bezeichneten Entscheidung des
EuGH aus dem Jahr 2014 sowie dem Inkrafttreten des ebenso mit Recht auf Vergessenwerden
überschriebenen Art. 17 der Datenschutz-Grundverordnung zu den am meisten diskutierten
Neuerungen des europäischen Datenschutzrechts. Sowohl in der fachlichen Diskussion als auch in
der Rechtsprechung werden fortlaufend neue Ansätze und Interpretationen entwickelt nicht
zuletzt etwa in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019. Diese
Überlegungen müssen regelmäßig systematisiert werden bis sich ein grundlegender Konsens zur
Abgrenzung und zum Umgang mit dem Recht auf Vergessenwerden entwickelt hat.Aufbauend auf dieser
Überlegung erfolgt eine umfassende Betrachtung der praktischen Umsetzung des Rechts auf
Vergessenwerden:- Rechtsdogmatische Aufarbeitung der entstehenden Grundrechtskollision und
Ableitung von möglichen Abwägungskriterien- Darstellung der bisher bestehenden Überlegungen zur
Umsetzungspraxis- Diskussion der geographischen Reichweite des Rechtsanspruchs- Umfassende
Betrachtung der Implementierungsdimensionen- Auseinandersetzung mit besonderen Konfliktfeldern
und SonderfällenInsgesamt wird deutlich dass die nachhaltige Integration eines digitalen
Vergessens nicht nur rechtlicher Schritte bedarf sondern auch informationstechnische ethische
politisch-administrative privatwirtschaftliche sowie wissenschaftliche Ansätze hat. Für eine
weitergehende Erforschung und Vertiefung der damit verbundenen Fragestellungen werden in dieser
Arbeit Entwicklungslinien aufgezeigt.Der Band liefert damit wertvolle Impulse für thematisch
Interessierte interdisziplinär Forschende sowie die juristische Diskussion bietet mit der
teils sehr feingliedrigen Betrachtung und den dort beschriebenen Umsetzungsideen aber
gleichzeitig auch Anknüpfungspunkte für die Praxis.Simon Hennermann ist seit dem Jahr 2006 im
öffentlichen Dienst tätig. Zunächst auf kommunaler Ebene beim Landkreis Limburg-Weilburg und
seit 2010 im Dienste des Landes Hessen beim Regierungspräsidium in Gießen. Dort war er zunächst
viele Jahre in der Regionalplanung tätig und hat sich im Schwerpunkt mit dem Ausbau der
erneuerbaren Energien in Mittelhessen beschäftigt. Seit dem Jahr 2019 erfolgte eine zunehmende
Erweiterung des Aufgabenbereichs in Richtung der Verwaltungsdigitalisierung. Dieser Entwicklung
folgend ist er aktuell als Projektleiter im Bereich E-Government Information und Kommunikation
im Einsatz. Simon Hennermann hat öffentliches Management studiert und im Jahr 2021 in den
Verwaltungswissenschaften zum Recht auf Vergessenwerden promoviert.