Der Kommentar zum Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) zeigt die landestypischen
Besonderheiten auf. Der Kommentar informiert kompetent anschaulich und praxisorientiert über
Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Er bietet
einen guten Überblick über das Verwaltungshandeln nebst Verfahrensabläufen. Die neuste
Rechtsprechung sowie die Bezüge zum Baurecht und Steuerrecht werden berücksichtigt. Im Fokus
der Neuauflage steht dabei die Gesetzesreform 2022 und die damit verbundene grundlegende
Neuordnung des Denkmalschutzes in Nordrhein-Westfalen. Sie berücksichtigt zudem die Änderungen
des Einkommenssteuergesetzes des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie des
nordrhein-westfälischen Klimaschutzgesetzes. Das Werk ist damit ein wichtiger Ratgeber für
Verwaltungsbehörden Verbände Gerichte Anwält:innen Denkmaleigentümer:innen Architekt:innen
Steuerberater:innen ehrenamtlich Beauftragte und alle sonst mit Denkmalschutz und
Denkmalpflege befassten Personen. Die Autoren Prof. Dr. Dr. Dimitrij Davydov Hochschule für
Polizei und öffentliche Verwaltung NRW Köln Prof. Dr. Dr. Ernst Rainer Hönes Ministerialrat
a. D. Mainz Dr. Birgitta Ringbeck Ministerialrätin a. D. Soest und Dr. Holger Stellhorn
Richter am VG Arnsberg kennen sich mit der Materie bestens aus. "Der Kommentar ist weiterhin
ein unentbehrliches Arbeitsmittel für alle die mit dem Gesetz zu tun haben."
(Universitätsprofessor Dr. Janbernd Oebbecke DVBl Heft 19 2016) "Insgesamt bleibt
festzuhalten: fachliche Kompetenz der Autoren verarbeitete Fülle an für die Praxis
unerlässlichen Informationen sowie Ausgewogenheit und systematische Stringenz der Erläuterungen
sind sichere Indizien dafür dass dieser Kommentar eine wesentliche Arbeitsgrundlage für jeden
im Denkmalschutzrecht Tätigen darstellt. Nicht nur in Nordrhein-Westfalen." (Dr. Johannes
Wasmuth München NVwZ 14 2015) "Seine Kommentierung welche auch die Erfahrung in den anderen
Bundesländern berücksichtigt behandelt alle wesentlichen Gesichtspunkte und Streitfragen und
stellt damit eine wahre "Fundgrube" für die künftige Praxis in NRW dar." (Dr. Joachim Arntz
Präsident des Verwaltungsgerichts Köln a.D. NWVBl. 4 15) "Die Denkmalrechtsdarstellung
beziehungsweise -kommentar verschaffen zielgerechte Informationen und vermitteln grundlegendes
Verständnis für die Belange von Individuen der Allgemeinheit des städtebaulichen
Denkmalschutzes. Hönes erweist sich zum wiederholten Male als einzigartiger Meister und Doyen
des deutschen Denkmalrechts." (Wolfgang Karl Göhner Die Denkmalpflege 01 2020)