Der kommunale Zweckverband stellt die wohl wichtigste Form der interkommunalen Zusammenarbeit
dar. Beinahe täglich haben die Menschen in diesem Land mit der Arbeit eines Zweckverbandes zu
tun: In vielen Bereichen dient der Zweckverband der Absicherung der Daseinsvorsorge.
Insbesondere im Anbetracht des demographischen Wandels und einer höheren Kostenempfindlichkeit
auf Seiten kommunaler Hoheitsträger bietet die Bildung kommunaler Zweckverbänden Chancen die
eigenständige Aufgabenwahrnehmung durch Kommunen zu gewährleisten. Die Arbeit untersucht den
rechtlichen Rahmen des Zweckverbandsrechtes der Länder in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei
werden Gemeinsamkeiten identifiziert und Unterschiede herausgearbeitet. Die Untersuchung des
Zweckverbandsrechtes erfolgt anhand des Lebenszyklus eines Zweckverbandes von dessen Gründung
bis zur Auflösung. Zu Beginn der Arbeit erfolgt eine Darlegung der verfassungsrechtlichen
Grundlagen und der wesentlichen Formen der kommunalen Zusammenarbeit. Die Rechtsnatur des
Zweckverbandes wird ebenfalls kurz beleuchtet. Es folgt die Erörterung des Prozesses der
Zweckverbandsbildung der möglichen Mitglieder des Zweckverbandes die rechtlichen Aspekte der
Zweckverbandssatzung der Organe des Zweckverbandes (Zweckverbandsversammlung und
Zweckverbandsvorsteher Zweckverbandsvorsitzender) und der Finanzierung des Zweckverbandes an.
Es werden zudem die rechtlichen Rahmenbedingungen der Auflösung und des Zusammenschlusses sowie
die Eingliederung von Zweckverbänden erläutert. Einen weiteren Aspekt bildet eine Erörterung
der Aufsicht über den kommunalen Zweckverband. Philip Schmidtke-Mönkediek studierte
Rechtswissenschaften an der Universität Münster. Nach Ablegung des Ersten Juristischen
Staatsexamens im Jahre 2017 absolvierte er den juristischen Vorbereitungsdienst im OLG-Bezirk
Düsseldorf und schloss diesen 2020 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen ab. Während seiner
Zeit als Doktorrand arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer deutschen
Wirtschaftskanzlei am Standort Düsseldorf. Seit 2023 ist er als Rechtsanwalt tätig. Der Autor
gehörte zwischen 2018 und 2023 der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe (LWL) und von 2020
bis 2023 dem Rat der Stadt Dortmund an. Zudem war er von 2020 bis 2023 Mitglied des
Verwaltungsrates eines kommunalen Kreditinstitutes dessen Träger ein Zweckverband ist.