Bedienstete des Bundes der Länder und kommunaler Dienstherren - insb. Verantwortliche für
Personal und Bezüge - befassen sich regelmäßig mit der Frage wie sich Zeiten im Lebenslauf
status laufbahn besoldungs- und versorgungsrechtlich auswirken. Bundes- und
Landesgesetzgeber haben hierzu eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen erlassen. Die
rechtswissenschaftliche Dissertation hat jene Regelungen im Beamtenrecht zum Gegenstand mit
denen bei der Ausbildung der Einstellung dem Vorankommen in der Laufbahn der Besoldung und
der Versorgung Zeiten einer vorherigen Beschäftigung bzw. anderer förderlicher Tätigkeiten
innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes sowie sonstige Zeiten im Lebenslauf
berücksichtigt werden. Zunächst wird das Status- und Laufbahnrecht dann das Besoldungsrecht
und schließlich das Versorgungsrecht analysiert. Dazu werden die Regelungsbereiche beschrieben
und Unterschiede zwischen Bundes- und Landesrecht herausgestellt. Zugleich werden die
bereichsspezifischen Maßstäbe für den Normvollzug herausgearbeitet und die Auslegung der
maßgeblichen Rechtsbegriffe erörtert. Außerdem wird geprüft ob es relevante Parallelen mit dem
Arbeits- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes gibt und inwiefern Wechselwirkungen zwischen
den Rechtsgebieten bestehen. Anschließend wird die Vereinbarkeit des zuvor betrachteten
Beamtenrechts mit den einschlägigen höherrangigen nationalen und unionsrechtlichen Vorschriften
begutachtet. Die Arbeit soll zur Klärung von Zweifelsfragen beitragen die bei dem Vollzug der
untersuchten Vorschriften aufkommen und insofern als Orientierungshilfe dienen. In der
Auseinandersetzung mit Rechtsauffassungen aus Literatur und Rechtsprechung werden zudem
Anregungen für Neuinterpretationen entwickelt. Für die künftige Normsetzung werden rechtliche
Handlungsspielräume und Handlungsbedarfe beleuchtet. Basierend auf den gewonnenen Erkenntnissen
können die Organe der Gesetzgebung entscheiden ob Unterschiede beseitigt Regelungen die dem
gesetzgeberischen Zweck nicht vollends entsprechen angepasst oder nicht mit höherrangigem
Recht zu vereinbarende Vorschriften aufgehoben oder geändert werden. Martin Humberg ist
Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München und war zuvor u. a. Richter am
Verwaltungsgericht Regensburg sowie wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht
in Leipzig. Die Dissertation entstand anlässlich seiner Tätigkeit als Forschungsreferent am
Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer das sich der Forschung über
und für die öffentliche Verwaltung widmet und wissenschaftliche Beratung für die
Verwaltungspraxis anbietet.