Bei den offenen Vermögensfragen handelt es sich um rechtsstaatswidrige Eingriffe in
Privatvermögen zumeist die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken. Schulbeispiel sind
die Grundstücke in den Westen geflohener DDR-Bürger. Daneben gibt es zahlreiche andere Fälle
und Sachverhalte.°°Die Alteigentümer hatten diese Grundstücke - zunächst vergeblich -
zurückgefordert. Nach der Wende verständigten sich die beiden deutschen Regierungen auf eine
Lösung dieser Fragen im Gesetz zur Regelung Offener Vermögensfragen: Im Grundsatz sollte
Rückgabe vor Entschädigung gehen gleichzeitig sollten Investitionen den Rückgaben vorgehen -
ein schwieriger Kompromiss in einer einzigartigen politischen wirtschaftlichen und rechtlichen
Situation der zudem unzählige Änderungen erfahren hat. Mittlerweile sind fast alle Verfahren
abgeschlossen somit ist Zeit für eine Bilanz: Genügt das Vermögensgesetz dem Anspruch? Wurde
tatsächlich wieder gutgemacht? Uta Wiedenfels untersucht die Hintergründe die Entwicklung und
die Herausforderungen denen das Gesetz in der Praxis begegnete.