Zum 60. Jahrestag des Frankfurter Auschwitz-Prozesses untersucht Kerstin Steitz Texte und Filme
die sich kritisch mit dem Gerichtsverfahren auseinandersetzen und so literarische Gerechtigkeit
walten lassen. Von 1963 bis 1965 standen zweiundzwanzig Männer angeklagt wegen Mord und
Totschlag im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau vor dem Schwurgericht in Frankfurt a. M..
Das deutsche Strafrecht war jedoch nicht ausgestattet den Massenverbrechen in Auschwitz
juristisch und historisch gerecht zu werden da es die Massenverbrechen als gewöhnliche Mord-
und Totschlagsfälle behandelte. Dies kam häufig einer Trivialisierung von Auschwitz gleich und
stellte zentrale Aspekte teilweise sogar historisch falsch dar. Der deutsch-jüdische
Holocaust-Überlebende und hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauer der den Prozess trotz
starker Widerstände initiierte war sich dieser strafrechtlichen Grenzen bewusst und
bezeichnete den Frankfurter Auschwitz-Prozess als »juristische Verfremdung von Auschwitz«.
Deshalb appellierte Bauer an Autoren die Verantwortung zu übernehmen »das auszusprechen was
der Prozess nicht im Stande war« aufzuzeigen. Kerstin Steitz untersucht literarische Texte und
Filme die sich kritisch mit dem Frankfurter Auschwitz-Prozess auseinandersetzen und so
versuchen literarische Gerechtigkeit walten zu lassen.