Über eine politisch höchst heterogene Lobbyvereinigung die sich mit Erfolg für die
Strafbefreiung verurteilter deutscher NS-Täter eingesetzt hatVor dem 1945 von den Alliierten
ins Leben gerufenen Internationalen Militärtribunal in Nürnberg musste sich erstmals in der
Geschichte eine Staatsführung für einen von ihr begonnenen Krieg und von ihr begangene
Verbrechen verantworten. Bis 1949 wurden von westalliierten Gerichten circa 5.000 Kriegs- und
NS-Verbrecher verurteilt. Die Verfahren trafen in der deutschen Bevölkerung insbesondere bei
den Eliten auf Ablehnung. Einer der einflussreichsten jedoch gänzlich im Verborgenen
wirkenden Kritiker der alliierten Justiz war der Heidelberger Juristenkreis. Die von 1949 bis
1955 aktive Lobbygruppe unter der Leitung des Heidelberger Professors und CDU-Politikers Eduard
Wahl umfasste bis zu 60 führende Juristen aus Wissenschaft Anwaltschaft Politik Kirchen
Justiz und Ministerialbürokratie. Politisch und biografisch gab es große Gräben zwischen den
Mitgliedern fanden sich doch gleichermaßen Opfer und Gegner des Nationalsozialismus ebenso
»Mitläufer« wie überzeugte Rechtsradikale in die Vereinigung ein. Philipp Glahé vollzieht nach
wie und warum der Kreis trotz aller inneren Widersprüche maßgeblich an der Begnadigung nahezu
sämtlicher in alliierter Haft befindlicher deutscher NS-Täter bis 1958 mitwirkte.