Das Emissionshandelssystem wurde geschaffen weil der dringende klimarelevante Handlungsbedarf
ein Einschreiten seitens der Politik erforderte. Ein Temperaturanstieg um 6 4 Grad Celsius bis
zum Jahr 2100 und ein Ansteigen des Meeresspiegels um 79 cm das ist die schlimmste Vorhersage
von insgesamt sechs Szenarien des neuen UN-Klimaberichtes der am 2. Februar 2007 vom
Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) in Paris veröffentlicht wurde. Auf Grundlage
des Grünbuchs erkannte der Europäische Rat die besondere Bedeutung des europäischen Programms
zur Klimaänderung an und unterstrich die Dringlichkeit konkreter Maßnahmen auf
Gemeinschaftsebene für ein System zum Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten. Hintergrund
der europäischen Richtlinie 2003 87 EG die im Oktober 2003 in Kraft getreten ist und die
rechtliche Grundlage des europäischen Emissionshandelssystem bildet ist das Bestreben die im
Kyoto-Protokoll vereinbarten Reduktionsverpflichtungen gemeinschaftlich zu erfüllen. Damit
wurden die Rahmenbedingungen für den europaweiten Emissionshandel auf Unternehmensebene von der
Europäischen Union geschaffen womit bessere Wettbewerbsbedingungen und ein höherer
wirtschaftlicher Nutzen erzielt werden sollen. Die Europäische Union begibt sich 1998 mit der
Verabschiedung des Burden-Sharing-Agreement (Lastenverteilungsplan) in eine Vorreiterrolle.
Insgesamt sollen die Treibhausgasemissionen in der Europäischen Union bis 2012 um 8 Prozent
gesenkt werden. Deutschland hat sich dazu verpflichtet seine Treibhausgasemissionen um 21
Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Gesamtmenge der Zertifikate ist begrenzt um die
Reduktionsziele zu erreichen und richtet sich nach den jeweiligen nationalen Zuteilungsplänen
(Nationaler Allokationsplan). Um die Verwirklichung der Reduktionsverpflichtungen der einzelnen
Mitgliedsstaaten zu erleichtern wurde eine Verknüpfung zwischen dem Europäischen
Emissionshandelssystem und den flexiblen Kyoto-Mechanismen die Linking Directive geschaffen.
Dadurch entsteht für die Unternehmen und auch für jene die nicht vom Emissionshandelssystem
erfasst werden die Möglichkeit durch projektbezogene Mechanismen Emissionsminderungen im
Ausland durchzuführen und Emissionsgutschriften zu erzeugen die dann zur Erfüllung ihrer
Verpflichtungen dienen oder gehandelt werden können. Staatlicherseits wird das Recht auf die
Emission in Bruchteile der Emissionsgesamtmenge aufgespalten und in Form von
Emissionszertifikaten verbrieft. Es ist an den unternehmenspolitischen Entscheidungen gelegen
inwieweit Zukäufe Verkäufe oder der Verbrauch für die eigenen Emissionen erfolgen. Ein
Zertifikatspreis der höher liegt als die Emissionsvermeidungskosten wird das unternehmerische
Bestreben hervorrufen Emissionen zu vermeiden. Liegt der Zertifikatspreis dagegen unter den
Grenzvermeidungskosten der Emissionen wird der Zukauf von Emissionszertifikaten vorgenommen.
Die Möglichkeit von technischen Innovationen spielt in den unternehmerischen Überlegungen
ebenfalls eine wichtige Rolle. Nutzen viele Unternehmen die Möglichkeit der technischen
Innovation um den Zukauf von Zertifikaten zu vermeiden orientiert sich der Marktpreis nach
unten und weitere Anreize in Emissionsvermeidungen gehen verloren. Um dem entgegen zu wirken
ist dann eine Verknappung der Zertifikatsmenge erforderlich. Der enorme Vorteil dieses
Emissionshandelssystems liegt in seiner dynamisch-potentiellen Ausbaufähigkeit da auch andere
Länder den Handel mit CO2-Emissionen in ihre ökonomische Wertschöpfungskette integrieren können
weiterhin lässt sich der Handel auf die anderen Treibhausgase ausdehnen. Es wird in Zukunft
systemimmanent sein höhere Reduktionsverpflichtungen einzugehen die die
Treibhausgasemissionen nachhaltig verringern und somit effizient der globalen
Temperaturerhöhung entgegenzusteuern.