Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (im Folgenden GmbH) zählt seit langer Zeit mit ca.
1.006.157 registrierten Gesellschaften zu den beliebtesten Gesellschaftsformen in Deutschland
vor allem beim Mittelstand erfreut sie sich höchster Beliebtheit. In letzter Zeit hat die GmbH
jedoch vermehrt Konkurrenz von ausländischen Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung
bekommen allen voran von der englischen Private Limited Company by Shares (im Folgenden
Limited oder kurz Ltd.). Von einigen wurde der GmbH bereits das Aus prophezeit da die Limited
der GmbH deutlich überlegen sei. Tatsächlich hat sich die Gründung einer Limited mit
Verwaltungssitz in Deutschland zu einer ernstzunehmenden Alternative entwickelt für die sich
bereits über 30.300 Gründer entschieden haben. Ermöglicht wurde diese Entwicklung vor allem
durch die Urteile Centros Überseering und jüngst Inspire Art des EuGH in denen der
rechtliche Grundstock für die Anerkennung der Limited in Deutschland gelegt wurde. Somit muss
seit der Überseering Entscheidung eine Gesellschaft welche in einem EU-Land rechtskräftig
gegründet wurde in jedem anderen europäischen Mitgliedsstaat (und damit auch in Deutschland)
in vollem Umfang anerkannt werden. Nach dem Centros und Inspire Art Urteil gilt dies auch wenn
sie in ihrem Gründungsstaat keinerlei Geschäftstätigkeit entfaltet und dort nur gegründet wurde
um das eventuell strengere deutsche Gesellschaftsrecht zu umgehen. Die Gesellschaften dürfen
dabei auch nicht zwingenden Vorschriften des jeweiligen nationalen Gesellschaftsrechts
unterworfen werden womit sich der EuGH für einen unbeschränkten Wettbewerb zwischen den
verschiedenen europäischen Gesellschaftsformen ausgesprochen hat. Mit diesen Entscheidungen
geht auch ein Übergang von der sog. Sitztheorie hin zur europarechtlichen Gründungstheorie
einher welche damit der Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit nach Art. 43 48 EG dient.
Doch die Bundesregierung versucht dem sich abzeichnenden Siegeszug der Limited in Deutschland
entgegenzutreten und durch verschiedene Maßnahmen die Attraktivität der GmbH zu erhöhen. Zu
diesem Zweck hat das Justizministerium am 29. Mai 2006 einen Referentenentwurf vorgelegt
welcher das GmbH-Recht reformieren soll und unter anderem auch verschiedene Veränderungen bei
der Gründung einer GmbH vorsieht. Das vorliegende Buch befasst sich im Folgenden mit der
Darstellung der Gründung einer GmbH nach geltendem Recht und stellt diese der Gründung einer
deutschen Zweigniederlassung einer Limited gegenüber. Darüber hinaus werden die vorgesehenen
Änderungen durch den Referentenentwurf bei der GmbH-Gründung genauer dargestellt und in die
Gegenüberstellung miteinbezogen um letztendlich auch beurteilen zu können welche Alternative
bzgl. der Gründung am sinnvollsten erscheint.