Mit dem Wachsen der Europäischen Union kommt dem innergemeinschaftlichen Dienstleistungsverkehr
eine immer größer werdende Rolle zu. Dies schlägt sich auch auf den Tourismus bzw. den
nichtkommerziellen Reiseverkehr nieder. Jedoch ist die Urlaubslust nicht nur auf das
Gemeinschaftsgebiet beschränkt. Erhebungen zeigen dass sich Fernreisen bei der reiselustigen
Kundschaft immer größerer Beliebtheit erfreuen. Auch Kurzurlaub liegt voll im Trend. So kommt
es dass im Rahmen des häufig festgestellten Wertewandels zu einer stärker ausgeprägten
Freizeitgesellschaft Freizeit und Urlaub immer größere Bedeutung erlangen. Dieser Entwicklung
muss auch das Umsatzsteuerrecht Rechnung tragen. Mit Art. 26 der Sechsten EG-Richtlinie (77 388
EWG) und Par. 25 UStG wurden Sonderregelungen für die Besteuerung von Reiseleistungen
geschaffen. Unter den Voraussetzungen des Par. 25 UStG kommen u. a. eine Margenbesteuerung
sowie Besonderheiten bei der Bestimmung des Umsatzortes zum Ansatz. Eine spezielle Bedeutung
hat die Vorschrift bei Anbietern von Pauschalreisen. Für nicht unter Par. 25 UStG zu fassende
Reiseleistungen gilt hingegen der allgemeine Teil des UStG. Diese unterschiedlichen
Rechtsfolgen bürgen für die Praxis vielerlei Schwierigkeiten die es zu beherrschen gilt.
Reiseveranstalter bündeln mehrere Einzelreiseleistungen wie Transfer Unterbringung
Verpflegung und Betreuung der Reisenden zu einer einheitlichen Reise. Diese kaufen hierzu von
Reiseunternehmern bzw. Leistungsträgern die einzelnen Bestandteile der Reise ein. Die Produkte
des Reiseveranstalters werden als vorgefertigtes Reisepaket katalogmäßig angeboten und durch
Vermittler üblicherweise Reisebüros veräußert. Ziel dieser Studie ist es solche
Leistungsketten bzw. Reihengeschäfte auf der Ebene der einzelnen Reiseunternehmer
umsatzsteuerlich zu würdigen. Dabei soll auf die Leistungsträger die Reiseveranstalter und die
Reisebüros eingegangen werden. Die Behandlung von Reiseleistungen im Gemeinschaftsgebiet sowie
im Drittland soll dabei von besonderer Bedeutung sein. Zu Beginn der Studie wird ein Überblick
über die Entwicklung der wesentlichen Vorschriften mit Bezug zum Gemeinschaftsrecht sowie über
deren Sinn und Zweck gegeben. Die zivilrechtliche Bearbeitung der Problematik sowie eine
Erläuterung der Rechtsbegriffe hängen sich daran an. Im Anschluss folgt die umsatzsteuerliche
Untersuchung der verschiedenen Fallvarianten zur Besteuerung von Reiseleistungen in
Reihengeschäften. Die Behandlung des Par. 25 UStG spielt dabei eine tragende Rolle. Im
Einzelnen werden auf die Voraussetzungen des Par. 25 UStG und dessen Rechtsfolgen eingegangen.
Aufgezeigt werden des Weiteren die umsatzsteuerlichen Auswirkungen für den Fall dass Par. 25
UStG nicht zum Ansatz kommt. Dabei gilt den Besonderheiten der verschiedenen
Einzelreiseleistungen ein spezielles Augenmerk. Zuletzt untersucht diese Studie die Tätigkeit
von Reisebüros im Lichte der Vermittlung von Reiseleistungen sowie die Möglichkeit von
Steuerbefreiungen.