Menschen wollen ein Leben ohne Gewalt. Trotzdem wird: das 20. Jahrhundert in die Geschichte als
ein Jahrhundert der Gewalt eingehen sagte Nelson Mandela im Vorwort zum Weltbericht Gewalt und
Gesundheit. Jede Form von Gewalt verletzt die Integrität eines Menschen. Jede vierte Frau in
Deutschland ist laut einer Menschenrechtsorganisation von Gewalt betroffen. Der Tatort für
Gewalt ist in den meisten Fällen das eigene Zuhause der vermeintliche Schutzraum. Durch die
Frauenbewegung wird Gewalt gegen Frauen ein Politikum. Die Bundesregierung hat durch Ihre
Aktionspläne und das daraus resultierende Gewaltschutzgesetz gegenüber der Gesellschaft eine
eindeutige Position gegen Gewalt insbesondere gegen Gewalt an Frauen bezogen. Aber reicht ein
Gesetz zum Schutz der Frauen und ist durch das Gesetz die Legitimation der Frauenhäuser
gefährdet? Dieses Buch befasst sich mit der Geschichte der Entwicklung der Arbeit und der
Bedeutung von Frauenhäusern. Der Aktionsplan I der Bundesregierung wird im nächsten Kapitel
vorgestellt. Das Gewaltschutzgesetz und auch das Polizeigesetz Par.34 a mit dem Grundsatz Der
Täter verlässt die Wohnung dass Opfer bleibt welches zeitgleich zu der Bundesgesetzgebung in
Kraft trat ist Thema dieses Buches. Wenn über Gewalt und Gewaltprävention gesprochen wird darf
auch der Aktionsplan II der Bundesregierung nicht fehlen. Im Aktionsplan II wird die
Effektivität der Maßnahmen des Aktionsplan I überprüft und weitere Maßnahmen geplant. Die
Statistiken der Frauenhauskoordinierung geben im weiteren Verlauf Aufschluss über die
Veränderung bei der Belegung der Frauenhäuser nach Inkrafttreten des Gewaltschutzgesetzes. Zur
weiteren Klärung der Fragestellung ob Frauenhäuser durch das Gewaltschutzgesetz überflüssig
werden wurden noch einige Interviews mit Frauenhausbewohnerinnen geführt und ausgewertet. Im
Resümee werden die Erkenntnisse aus dem Buch zusammengefasst und ausgewertet.