Der Zusammenhang zwischen den beiden Begriffen Versorgungssischerheit und Energie ist dem
Großteil der europäischen Bevölkerung spätestens seit der Jahreswende 2008 2009 und dem
Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine klar. Die EU-Mitglieder decken einen großen Teil
ihres Bedarfs an Öl und Gas durch Importe aus Russland und für die Russische Föderation sind
die EU-Mitglieder die größten Abnehmer in diesem Bereich. In der EU erkannte man schon 1990 wie
wichtig es ist den Bereich des Energiehandels international zu verrechtlichen. Mit dem
Energiechartavertrag (ECV) wurde ein Schritt in diese Richtung unternommen. Das Vertragswerk
konnte seine volle Wirkung jedoch nicht entfalten da Russland es nach anfänglicher
Unterstützung auch im zweiten Anlauf 2001 nicht ratifizierte. Im Winter 2008 2009 mussten die
EU-Bürger in einigen ost- und südosteuropäischen Staaten nun erfahren was eine
Nichtratifizierung durch Russland bedeutet. Der Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine
führte zur Einstellung der Gaslieferungen über die Ukraine wodurch das öffentliche Leben in
einigen Staaten für mehrere Tage zusammenbrach. Unter den Regeln des Energiechartavertrags wäre
es nicht so weit gekommen. Diese Studie untersucht wie sich der Wandel der russischen
Außenpolitik zum Energiechartavertrag gegenüber der EU-15 erklären lässt. Sind es
innergesellschaftliche Präferenzbildungsprozesse (Liberalismus) oder die Machtverhältnisse auf
internationaler Ebene (Neorealismus) die die Art der Außenpolitik bestimmen? Im Ergebnis wird
festgestellt dass die internationalen Machtverhältnisse zwischen Russland und der EU den
Wandel der russischen Außenpolitik nicht erklären können. Der Wandel der russischen Politik zum
Energiechartavertrag hat seine Ursachen in einem Wandel der Präferenzen der dominanten Gruppen
innerhalb Russlands bzw. deren Wechsel. Nach der langjährigen Unterstützung des ECV kam es z.B.
1999 zu einem drastischen Außenpolitikwechsel. Ursache hierfür war die entstehende Koalition
zwischen Präsident Putin und Gazprom die die Ratifizierung des ECV ablehnte.