Immaterielle Vermögensgegenstände wurden schon vor 30 Jahren als ewige Sorgenkinder des
Bilanzrechts bezeichnet. An dieser Feststellung hat sich aufgrund der fehlenden Körperlichkeit
und der korrespondierenden Flüchtigkeit immaterieller Werte bis heute nichts geändert. Aus
Gründen der Objektivierung und des auf dem Gläubigerschutz basierenden Vorsichtsprinzips dürfen
bisher nur immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert werden deren Wert am Markt festgestellt
wurde die also im Rahmen eines entgeltlichen Erwerbs angeschafft wurden oder die nicht
dauerhaft dem Betrieb dienen und deshalb dem Umlaufvermögen zuzuordnen sind ( 248 (2) HGB).
Dadurch erfolgt sowohl eine Ungleichbehandlung von materiellem und immateriellem Vermögen als
auch ein Verstoß gegen das Vollständigkeitsprinzip ( 246 S. 1 HGB). Vor allem durch den Wandel
von einer Dienstleistungs- zu einer Hochtechnologiegesellschaft ist ein immer geringer
werdender Teil des Vermögens in der Bilanz erkennbar. Der mangelnden Aussagekraft der Bilanzen
will der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts vom 21. Mai 2008
entgegentreten indem das Aktivierungsverbot des 248 (2) HGB eingeschränkt wird.
Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens fallen damit unter das
Vollständigkeitsgebot des 246 (1) HGB. Ziel der Studie ist eine kritische Darstellung der
Neuregelungen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände im Hinblick darauf ob die
Absichten des RegE erfüllt werden und inwieweit eine Angleichung an IFRS erfolgt. Beginnend mit
Begriffsdefinitionen werden Ansatz- und Bewertungsregeln sowie Ausweisvorschriften hinterfragt.
Anschließend werden steuerliche Implikationen analysiert wobei der Fokus auf den zu
passivierenden latenten Steuern und den diesbezüglichen Neuregelungen liegt. Die damit
verbundene Ausschüttungssperre und die geforderten Anhangangaben werden kritisch durchleuchtet.
Sich dabei ergebende Besonderheiten der Konzernrechnungslegung sind ebenfalls Gegenstand der
Studie. Die Ausführungen werden jeweils mit der bereits praktizierten Regelung nach IFRS IAS
verglichen. Ein Bezug zur Praxis erfolgt außerdem über eine umfangreiche Studie zu der
bisherigen Bilanzierungspraxis in IFRS-Abschlüssen dabei bildet die Aktivierung von
Entwicklungskosten in der Automobilbranche den Schwerpunkt. Zahlreiche graphische Auswertungen
und Gegenüberstellungen der alten und neuen Rechtslage sowie der neuen Rechtslage und der
Regelung nach IFRS IAS runden die Studie ab. Nach einem kritischen Resümee endet die Studie mit
einem Lösungsansatz zur Erhöhung der Informationsfunktion der Jahresabschlüsse und einem
Ausblick.