Die Thematik des Fehlzeitenmanagements steht bereits seit Jahrzehnten in der
personalwirtschaftlichen Diskussion. Obwohl krankheitsbedingte Abwesenheiten neben
organisatorischen Problemen erhebliche Kosten verursachen können wird das Thema Gesundheit oft
nicht als betriebliches Thema wahrgenommen und findet dementsprechend wenig Platz im
alltäglichen Verhalten von Führungskräften und Mitarbeitern. In der heutigen Zeit des
zunehmenden globalen Konkurrenzdruckes nicht zuletzt bedingt durch die wirtschaftliche Krise
steht der Aspekt der Wettbewerbsfähigkeit mehr als je zuvor im Vordergrund der
unternehmerischen Betrachtungen. Zusätzlich fordert die demographische Entwicklung ihren
Tribut. Durch eine längere Lebensarbeitszeit der immer älter werdenden Belegschaften wird die
Dauer von Erkrankungen zunehmen. Infolgedessen die Thematik eines ganzheitlichen
Gesundheitsprogramms zur Eindämmung fehlzeitenbestimmter Produktivität stärker als je zuvor zur
Diskussion steht. Das vorliegende Buch setzt sich mit den Handlungsmöglichkeiten der
personalwirtschaftlichen Entscheidungsträger in Bezug auf die Reduzierung von Fehlzeiten aus
Unternehmersicht auseinander. Hierbei sollen die Grundlagen und Strategien zur Thematik
untersucht werden. Dazu werden die Ursachen für Fehlzeiten und mögliche Maßnahmen zur
Reduzierung von krankheitsbedingten Arbeitsausfällen beleuchtet die bereits mehrfach im Rahmen
des betrieblichen Gesundheitsmanagements angewandt werden. Die Zufriedenheit der Angestellten
hat einen erheblichen Einfluss auf das Arbeits- und Fehlzeitenverhalten. Aus diesem Grund wird
untersucht welche Verantwortung der Unternehmensführung bzw. den Führungskräften beim
Fehlzeitenmanagement zukommt. Zudem werden die rechtlichen Vorgaben für Arbeitgeber im
Gesundheits- und Arbeitsschutz dargestellt. Als oberstes Ziel dieser Abfassung galt - neben der
Aufklärung über die wesentlichen Grundlagen zum Thema Fehlzeiten - eine Strategie und einen
Maßnahmenkatalog zu erarbeiten die für Entscheidungsträger im Fehlzeitenmanagement als
Anleitung dienen sollen.