Seit 2004 werden Unternehmenszusammenschlüsse von Unternehmen welche nach den international
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des International Accounting Standard Board (IASB)
bilanzieren durch die Vorschriften des International Financial Reporting Standard 3(IFRS 3)
geregelt. Seit Januar 2008 wurde eine neue Fassung verabschiedet welche zum Juli 2009 in Kraft
getreten ist. In Folge dieser Reform ergeben sich wesentliche Neuerungen und enger gefasste
Rechnungslegungsvorschriften. Die Frage welche beantwortet wird ist die Sinnhaftigkeit der
Veränderungen des Einzugrahmens des Standards sowie Konsequenzen und Vereinfachungen bzw.
Problemstellungen welche durch die veränderten Ansätze des Rechnungslegungsstandards
entstehen. Verwiesen wird zunächst auf das Anwendungsgebiet des IFRS 3 und den Wandel der
genutzten Begrifflichkeit sowie ihrer inhaltlichen Abgrenzungen. Desweiteren wird der Aufbau
der Erwerbsmethode gegliedert erläutert und gezielt auf die einzelnen Phasen des
Unternehmenszusammenschlusses abgestimmt. Hierbei ist eine Feststellung der Identifikation
eines Erwerbers der Zeitpunkt eines solchen Erwerbs sowie Besonderheiten während eines solchen
Prozesses zu erläutern. Hervorzuheben ist insbesondere die Veränderung des revidierten IFRS 3
in Bezug auf die Kaufpreisallokation sowie die Bestimmung der Anschaffungskosten. Im Zuge
dessen kommt der Identifikation der erworbenen Vermögensgegenstände und eventuell übernommenen
Schulden während eines Unternehmenszusammenschlusses eine hohe Bedeutung zu. Abschließend wird
der Wandel des Ansatzes der Bewertung und den folgenden Auswirkungen des GoF (Geschäfts- oder
Firmenwerts) erörtert.