Um in Abwesenheit eines Konzernsteuerrechts eine steuersubjektübergreifende Verrechnung von
Gewinnen und Verlusten innerhalb eines Konzerns zu gewährleisten wurde die ertragsteuerliche
Organschaft eingeführt. Jedoch liegen die organschaftlichen Tatbestandsvoraussetzungen nicht
immer zwischen den gewünschten Konzerngesellschaften vor bzw. die Tatbestandsvoraussetzungen
sind noch nicht existent. An dieser Stelle kann die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Abhilfe schaffen um die gewünschte Organschaftsstruktur zu erzeugen. Jedoch stellt sich hier
die Frage ob die organschaftlichen Tatbestandsvoraussetzungen infolge einer Verschmelzung
fortführbar bzw. begründbar sind. Zudem muss analysiert werden ob Verluste die vor der
Verschmelzung angefallen sind auch im Anschluss noch nutzbar sind. Ebenso darf nicht
unbeachtet bleiben dass durch die Verschmelzung eventuell weitere steuerpflichitige Gewinne
anfallen können sodass die Vorteilhaftigkeit der organschaftlichen Verlustnutzung
eingeschränkt werden kann. Das hier vorliegende Werk soll sich mit diesen Wechselwirkungen
beschäftigen und aufzeigen wann eine steuerneutrale verschmelzungsbedingte
Organschaftsbegründung unter Aufrechterhaltung der zuvor angefallenen Verluste möglich ist.