Nach traditioneller Auffassung ist Privatautonomie der Grundsatz Gleichbehandlung die
rechtfertigungsbedürftige Ausnahme. Die grundlagenorientierte Arbeit plädiert für einen
methodischen Perspektivenwechsel. Sie entwickelt ein neues Rechtfertigungskonzept mit dem jede
Ungleichbehandlung privater Akteure angemessen erfasst werden kann.