Das private enforcement gegen Hardcore-Kartelle ist mittlerweile in der Rechtswirklichkeit
angekommen. Nach der Beseitigung der materiell-rechtlichen Hürden für
Kartellschadenersatzansprüche im Zuge der 7. GWB-Novelle verbleibt der Schadensnachweis als
zentrales Problem. Dabei stellen sich komplexe Fragen an der Schnittstelle zwischen Ökonomie
und Recht. Der Anknüpfungspunkt für einen Kartellschaden ist die kartellbedingte Preiserhöhung
deren Feststellung eine Rekonstruktion des hypothetischen zuwiderhandlungsfreien
Marktgeschehens erforderlich macht. Hierfür werden häufig Informationen benötigt die nicht im
Besitz des nachweisbelasteten Klägers sind. Erschwert wird der Nachweis weiter durch die
Unklarheit der Anforderungen an Darlegung und Beweis der kartellbedingten Preiserhöhung im
Zivilprozess. Der Autor unterzieht diese Aspekte einer integrierten Analyse welche die
rechtlichen Nachweisanforderungen mit den ökonomischen Erkenntnissen zu Entstehung und
Berechnung von Hardcore-Kartellschäden verbindet. Die Untersuchung konzentriert sich allein auf
Preishöhenschäden unmittelbarer Kartellabnehmer. Mögliche Implikationen der jüngst
verabschiedeten Richtlinie 2014 104 EU betreffend Kartellschadenersatzklagen nach nationalem
Recht werden berücksichtigt.