Das Buch betrachtet die steuerrechtlichen Auswirkungen der Verhängung von Kartellgeldbußen.
Kartellgeldbußen die durch das Bundeskartellamt verhängt werden kommt regelmäßig
vorteilsabschöpfende Wirkung zu. Sie sind daher insoweit steuerrechtlich zum
Betriebsausgabenabzug zuzulassen.