Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen
Mängelhaftungrealisiert der Gesetzgeber durchgreifende Änderungen des privaten Bau- und
Architektenrechts. Seit dem Inkrafttreten am 1.1. 2018 gelten zum Teil gänzlich neue Regelungen
vor allem ist ein Recht des Bestellers zu Änderungsanordnungen festgeschrieben außerdem gibt
es Neuerungen vor allem in den Bereichen Kündigung und Abnahme. Neue Vertragstypen Stichwort
Verbraucherbauvertrag kommen hinzu die Sachmängelhaftung für Baustoffe wird neu justiert und
es gibt erstmals gesetzliche Vorgaben für die Inhalte von Architekten- und Bauträgerverträgen.
Prozesse in Bausachen aktuell - Die ReformauflageDie Neuauflage des Prozesshandbuchs
unterstützt Sie topaktuell in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Von konkreten
Fallkonstellationen und den materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen ausgehend erläutern die
erfahrenen Autoren detailliert die prozessualen Abläufe stets bezogen auf das neue Recht. Das
praxisgerechte Handbuch liefert Ihnen prozesstaktisches Know-how für die vorausschauende
Mandatsbearbeitung und zahlreiche Praxishinweise für die jeweilige Arbeitssituation.
Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligter
auf neuestem Rechtsstand dargestellt. Zusätzlich bieten Ihnen die Autoren
Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung der eigenen Strategie. Der
vorläufige Rechtsschutz sowie Honorarfragen werden ausführlich behandelt. SchwerpunkteAlle
Neuregungen zum Bauvertragsrecht-Erstmalige Normierung eines Bauvertrags im BGB
-Anordnungsrecht des Bestellers für geänderte oder zusätzliche Leistungen und korrespondierende
Vergütungsanpassungsansprüche des Unternehmers -Einführung einer Einstweilige Verfügung bei
Streitigkeiten über das Anordnungsrecht-Neue Regelungen zur fiktiven Abnahme und zur
Zustandsfeststellung bei Abnahmeverweigerung. -Neue Regelungen für Abschlags- und
Schlusszahlungen -Erstmalige Normierung der Voraussetzungen und Folgen der außerordentlichen
Kündigung von Bauverträgen-Spezialregelung des neu eingeführten Verbraucherbauvertrages
Erweiterte Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen Erstmals Regelungen zu den Inhalten von
Architekten- und Ingenieurverträgen sowie BauträgerverträgenEinführung von Baukammern bei den
LandgerichtenDie Autoren bilden die Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte (DAB regional 3
14): RA Dr. Sebastian Bachmann LL.M. RA Dr. Günter Bauer FABAR RA Dr. Eick G. Busz RA Dr.
Karl-Heinz Inhuber RA Dr. Thomas Jahn FABAR VRiOLG Dr. Dr. Bernhard Klose RA Dr. Christopher
Krusche RAin Karen Mitterer FABAR VRiOLG i.R. Prof. Dr. Gerd Motzke RA Thomas Schade RA Dr.
Mathias Schmid FABAR RA Dr. Florian Schrammel FABAR RA Thomas Seewald LL.M. FABAR RA Dr.
Philipp Tschäpe RAuN Dr. Frank-Hartmut Vogelsang RA Dr. Tobias Wellensiek FABAR RA Dr. Klaus
Weller FABAR RAuN Florian Wiesner LL.M. Eur. FABAR