Das neue RechtMit dem Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung
erfährt das UVPG eine vollständige Neufassung. Aus Anlass der Umsetzung der Richtlinie 2014 52
EU werden alle bisherigen und die neuen Regelungen einfacher bzw. anwenderfreundlich
ausgestaltet. Das gilt besonders für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) die Gegenstand
der Richtlinie ist das gilt aber auch für die Strategische Umweltprüfung (SUP) da sich
insoweit aus Rechtsprechung und Rechtswissenschaft Bedarf ergibt.Die 4. Auflage des
HK-UVPGbietet eine komplette Neukommentierung des Rechts beider Umweltprüfungsarten. Bei jeder
Vorschrift werden die Änderungen gegenüber dem alten Recht verständlich erklärt die
Auswirkungen für die Anwendungspraxis erläutert und herausgearbeitet.Die Neuauflage setzt die
Schwerpunkte bei den Hauptanliegen der Reform:Neuregelungen für das Verfahren der
UVP-Vorprüfung (Flächen- und Klimaschutz Unfall- und Katastrophenrisiken) Kumulierende
Vorhaben (Umsetzung des Irland-Urteils des EuGH)Neue Vorgaben für die Erstellung eines
UVP-Berichts bei der UVPDurchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Zentrale Internetportale
Absehen von einer erneuten Beteiligung)Neujustierung der Differenzierung zwischen Neu- und
ÄnderungsvorhabenNeuer Abschnitt Teilzulassungen Zulassungsverfahren eines Vorhabens durch
mehrere Behörden verbundene Prüfverfahren dort insbesondere neue Vorgaben für den Bereich
Gemeinsame DurchführungNeufassung Grenzüberschreitende UVP (Übersetzung von
Unterlagen)UVP-Spezialregelungen der 9. BImSchV der AtVfV und des BBergGNeue
Mindestanforderungen für die Überwachung der gesetzten UVP-VorgabenModernisierung der
Regelungen der SUP (auch die eines geänderten BauGB und ROG) PraxisnahDie Kommentierung hilft
dem Praktiker UVP und SUP ordnungsgemäß durchzuführen. Nach 4 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz sind
bekanntlich auch Verfahrensfehler bei der Durchführung einer UVP justiziabel sodass sie zur
Aufhebung der Zulassungsentscheidung führen können. Die Neuauflage gibt praxisnahe Hilfen um
diese im Umgang mit den vielen Neuregelungen zu vermeiden.