Fortschreitende Harmonisierung versus traditionelle Rechteverwertung: Die Verwertung von
Musikrechten unterliegt einem ständigen Wandel den der europäische Gesetzgeber zunehmend und
mit besonderem Augenmerk auf die Verwertung im Online-Bereich mitgestaltet. Musikrechte werden
in der Folge heute nicht mehr nur kollektiv und aus einer Hand über Verwertungsgesellschaften
lizenziert sondern immer stärker repertoirebezogen und getrennt in Vervielfältigungs- und
Aufführungsrechte. Vorreiter sind hier insbesondere die großen angloamerikanischen Musikverlage
die ihre Vervielfältigungsrechte direkt an Online-Musikdienste lizenzieren. Nach deutschem
Recht ist dabei vor allem umstritten ob die Vervielfältigung für die anschließende öffentliche
Zugänglichmachung (sog. Upload) überhaupt eine eigenständige Nutzungsart darstellt die
unabhängig vom Recht der öffentlichen Zugänglichmachung lizenziert werden kann. Diese Frage
bewertet die Verfasserin vor dem europarechtlichen Hintergrund neu.