Mit dem Hinterbliebenengeld hat der Gesetzgeber die überfällige Anspruchsgrundlage auf
Schmerzensgeld gegen den für die Tötung eines nahen Angehörigen Verantwortlichen geschaffen.
Rechtsberater von Hinterbliebenen aber auch des Schädigers beteiligte
Versicherungsunternehmen und die Justiz bewegen sich bei Anwendung und Auslegung der neuen
Vorschrift des BGB auf neuem Terrain das Risiken und Chancen birgt. Das neue Handbuchbehandelt
die materiellrechtlichen Voraussetzungen für die Geltendmachung von Hinterbliebenengeld nimmt
Stellung zur Konkurrenz des neuen Anspruchs im Verhältnis zu weiterbestehenden bisherigen
Ansprüchen etwa auf Ersatz des Schockschadensbietet einen ausführlichen prozessrechtlichen
Teil mit Schwerpunkt auf die Themen Kreis der Anspruchsberechtigen sowie Anspruchshöheerläutert
ausführlich und praxisnah das einschlägige Internationale PrivatrechtLänderberichte helfen bei
Auslandssachverhalten - insbesondere im Verkehrsrecht: Bei Auslandsberührung kann sich je nach
Gerichtstand wegen der Geltung von Rom-II-Abkommen und Haager Straßenverkehrsabkommen ein
unterschiedliches materielles Recht ergeben Instrumentarien des internationalen
Zivilverfahrensrechts und des internationalen Privatrechts müssen beherrscht und umsichtig mit
deutschem Prozessrecht verknüpft werden. Mit seiner Konzeption unterstützt das Werk im gesamten
Verfahren durchÜbersichten zur Rechtsprechung zu bisherigen Rechtsinstituten Darstellung der
Rechtsordnungen Österreichs der Schweiz Englands und Italiens der dortigen Rechtsprechung
einschließlich der zu Grunde liegenden Sachverhalte zur Unterstützung bei Auslandsunfällen und
bei Auslegungsfragen zum neuen RechtMuster für vorgerichtlichen und prozessualen
SchriftverkehrGebührenhinweise Die Autoren Mag.a Evelyn Gallmetzer Leopold-Franzens
Universität Innsbruck Prof. Dr. Christian Huber Lehrstuhl für Bürgerliches Recht
Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht RWTH Aachen Prof. Dr. Thomas Kadner Graziano LL.M.
(Harvard) Ordentlicher Professor für Privatrecht Internationales Privatrecht und
Rechtsvergleichung Universität Genf Dr. Jan Luckey LL.M. LL.M. Richter am Oberlandesgericht
Köln Prof. Andrew Tettenborn LL.M. Swansea University sind bekannte und durch zahlreiche
Publikationen gerade auf diesem Gebiet ausgewiesene Autoren und als Referenten bei
Fortbildungsveranstaltungen bekannt.