Das Seearbeitsrecht ist derzeit im Wandel. Um sowohl den völkerrechtlichen Vorgaben des
Seearbeitsübereinkommens der Internationalen Arbeitsorganisation als auch den unionsrechtlichen
Anforderungen gerecht zu werden hat der deutsche Gesetzgeber das Seearbeitsrecht neu
kodifiziert. Mit dem 2013 in Kraft getretenen Seearbeitsgesetz unternimmt er den Versuch das
Seemannsgesetz von 1958 durch eine zeitgemäße Regelung zu ersetzen. Inwiefern dem Gesetzgeber
dabei der Spagat zwischen der Neufassung bewährter Inhalte des Seemannsgesetzes und der
Umsetzung seiner völker- und unionsrechtlichen Verpflichtungen gelingt ist Gegenstand dieses
Werkes. Dabei werden die Vorschriften des Gesetzes nicht nur aus dem Blickwinkel des deutschen
Zivil- und Arbeitsrechts analysiert sondern insbesondere im Mehrebenensystem des Völker- und
Unionsrechts betrachtet. Die Autorin ist als Rechtsanwältin im Kölner Büro der Sozietät CMS
Hasche Sigle tätig und berät nationale und internationale Unternehmen zu arbeitsrechtlichen
Fragen.