Die vertrauliche Investorenansprache zur Vorbereitung von Kapitalmarkttransaktionen vor deren
öffentlicher Bekanntgabe ist für Emittenten und Banken sehr wichtig. Durch sog.
Marktsondierungen kann die Nachfrage des Kapitalmarktes frühzeitig abgeschätzt und
berücksichtigt werden. Die Offenlegung vertraulicher Details einer geplanten Transaktion birgt
aber auch die Gefahr von Insiderverstößen.Die Marktmissbrauchsverordnung (MAR) enthält erstmals
eine europäische Regelung von Marktsondierungen. Art. 11 MAR erlaubt die Weitergabe von
Insiderinformationen zum Zweck von Marktsondierungen wenn bestimmte Verpflichtungen erfüllt
werden.Diese erste monographische Abhandlung zu Art. 11 MAR untersucht ob die Regelung
geeignet ist die bezweckte Förderung von Marktsondierungen und die Vermeidung von
Marktmissbrauch zu erreichen. Die Arbeit unterzieht Art. 11 MAR einer rechtsdogmatischen
Analyse und deckt rechtspraktische Defizite des Regimes anhand von qualitativen
Experteninterviews auf.