Der Einfluss Dritter auf die Leitung einer Aktiengesellschaft wird mit Blick auf die gesetzlich
in76 AktG verankerte Leitungsautonomie des Vorstands traditionell kritisch gesehen. Auch
Zustimmungsvorbehalte - das in der Praxis wohl häufigste Einflussmittel - werden mitunter
pauschal als unzulässig bewertet sofern sie Leitungsentscheidungen betreffen. Vernachlässigt
wird dabei jedoch dass ihre Vereinbarung im transaktionsbezogenen Kontext durchaus im
Interesse der Gesellschaft und wiederum Teil einer (autonomen) unternehmerischen Entscheidung
sein kann. Die vorliegende Arbeit untersucht welche zwingenden Gestaltungsgrenzen sich aus
aktienrechtlichen Vorgaben ergeben und zieht dazu die Diskussion zu der Rechtsfigur des
verdeckten Beherrschungsvertrags einerseits und zu der These der Unveräußerlichkeit von Leitung
andererseits heran. Schließlich werden für die Praxis handhabbare Leitlinien hinsichtlich der
zulässigen Vereinbarung von Zustimmungsvorbehalten entwickelt.