Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz soll den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher
Geschäftsinformationen also etwa von Kundendaten Geschäftsmodellen Herstellungsverfahren
sicherstellen. Dies betrifft alle Unternehmen. Der Handkommentar zum GeschGehG besticht
durch präzise und paragrafengenaue Erläuterungen und klärt Probleme und Streitfragen z.B.:
Wie funktioniert das Nebeneinander von Hinweisgeberschutzgesetz und
Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (insbesondere beim "Whistleblower"-Schutz nach § 5 Nr. 2)?
Müssen sollten Unternehmen aus eigenem Interesse ein detailliertes Konzept zum Schutz ihrer
Geschäftsgeheimnisse ausarbeiten? Wie ist der wichtige unbestimmte Rechtsbegriff der
"angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen" auszulegen? Wie werden Geschäftsgeheimnisse
rechtssicher geteilt oder übertragen? Welche Rechte ergeben sich für Inhaber:innen eines
Geschäftsgeheimnisses aus dessen Verletzung und wie werden diese Rechte erfolgreich
durchgesetzt? Für die Praxis Einführung in den Geheimnisschutz und seine tatsächlichen und
rechtlichen Grundlagen Paragrafengenaue Kommentierung mit Hinweisen zum praktischen Umgang
Berücksichtigung der Verbindungen zu anderen Gesetzen insbesondere Hinweisgeberschutzgesetz
Der offensive Umgang mit dem GeschGehG wird mit dem neuen Handkommentar entscheidend
erleichtert. Anwält:innen Gerichte und Unternehmen können so juristisch fundiert über die
Rechtswidrigkeit des Erwerbs der Nutzung oder der Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen sowie
die sich hieraus ergebenden Konsequenzen entscheiden. Die Autor:innen und Autoren Prof. Dr.
Michael Bohne Düsseldorf | RAin Elisaveta Breckheimer FAin GewRS Düsseldorf | Ri'in Dr.
Almuth Buschmann Halle (Saale) | RA Gereon Conrad LL.M. Düsseldorf | RA Dr. Michael
Grobe-Einsler Düsseldorf | RA Dr. Lukas Kalkbrenner LL.M. Freiburg i. Br. | RAin Dr. Ulla
Kelp LL.M. FAinArbR FAIT-Recht FAinGewRS Düsseldorf | RA Dr. Philipp Mels FAGewRS
Düsseldorf | RA Felix Meurer Berlin | RAin Maren Müller- Mergenthaler LL.M. FAinGewRS
Düsseldorf | Prof. Dr. Patrick Ostendorf LL.M. (King's College London) Berlin | Prof. Dr.
Kristoff Ritlewski LL.M. (Chicago-Kent) Berlin | RA Philippe J. Träm LL.M. Düsseldorf