Deutsches Konsequenzdenken und österreichisches Toleranzdenken zeigen sich im Straf- und
Strafverfahrensrecht in ihrer gegensätzlichen Deutlichkeit. Lagodny illustriert dies an
Beispielen aus dem Alltag und dem Recht. Er lebt lehrt und forscht als deutscher Jurist seit
20 Jahren in Salzburg.Freispruch für einen Dieb der die gestohlene Sache vor Entdeckung wieder
dem Eigentümer zurückbringt? In Deutschland: Undenkbar! Kant und andere lassen grüßen. In
Österreich: Warum nicht? Der Paternalismus im Sinne der Habsburger Monarchie und andere
Prägungen (Di Fabio) liefern Erklärungen.Viele solcher Beispiele ergeben ein Bild das nur aus
der historischen Gewachsenheit heraus mit den Augen eines Fremden (im Sinne von G. Simmel)
verstanden werden kann. Dieser Befund zeigt zugleich vor welch unüberwindbaren Hindernissen
eine Strafrechtsvereinheitlichung in der EU stünde. Das österreichische Labyrinth in dem sich
jeder auskennt (Qualtinger) ist jedoch ungemein anregend. Wenn man will.