Wie sollen völkerstrafrechtliche Tribunale darauf reagieren wenn die Mitgliedsstaaten die
Kooperation verweigern und per Haftbefehl gesuchte Angeklagte vor den Augen der
Weltöffentlichkeit in Amt und Würden bleiben? Der Großteil der völkerstrafrechtlichen Tribunale
findet sich mit dieser Situation ab und konzentriert seine Ressourcen auf andere Verfahren.
Manche Tribunale wählen dagegen einen anderen Weg und führen das Verfahren in Abwesenheit des
Angeklagten durch. Ausgehend von unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen untersucht diese
Arbeit mit einem empirischen Ansatz in welchem Umfang völkerstrafrechtliche Tribunale solche
Abwesenheitsverfahren durchgeführt haben und immer noch durchführen. Hierdurch wird der Boden
bereitet um die Legalität solcher Verfahren aus dem Blickwinkel der Menschenrechte zu
untersuchen und um anschließend mithilfe der Straftheorien zu versuchen Grund und Grenzen des
Anwesenheitsgrundsatzes zu bestimmen.