Die Arbeit untersucht sämtliche mit dem Einsatz von Drittpersonal in Arbeitskämpfen
einhergehenden Implikationen. Ausgehend von der 2017 grundlegend modifizierten Vorschrift des11
Abs. 5 AÜG werden insbesondere arbeitsrechtliche zivilrechtliche und verfassungsrechtliche
Folgefragen die aus dem Verbot des Streikbrechereinsatzes von Leiharbeitnehmern resultieren
umfassend beantwortet. Zudem wird die Norm in das Gesamtgefüge des Arbeitskampfrechts
eingeordnet und aufgezeigt welche Möglichkeiten bestreikten Arbeitgebern künftig zur
Streikabwehr verbleiben. Daneben werden für sämtliche Maßnahmen des Drittpersonaleinsatzes im
Arbeitskampf die betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen erörtert.