Die Regelung des 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG versagt Organträgern und Organgesellschaften die
inländische Berücksichtigung von Verlusten die einer ausländischen Besteuerung unterliegen
(sog. double dipping). Der Autor untersucht Konstellationen doppelter Verlustberücksichtigung
und führt die Verlustverrechnungsbeschränkung auf einen wettbewerbspolitischen Regelungsgrund
zurück. Das Ergebnis der Arbeit ist eine ausführliche Analyse von Anwendungsbereich und
Rechtsfolge der Regelung.Der Autor untersucht zudem die zentrale Rechtsfolge der Organschaft
und tritt für ein neues Verständnis der Qualifikation des zugerechneten Organeinkommens ein.
Potenzielle Implikationen im Bereich der Ertragsteuern werden aufgezeigt.