Neue Compliance-AnforderungenDas Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zwingt Unternehmen
zu einer umfänglichen Menschenrechts- und Umwelt-Compliance: Ab dem 1. Januar 2023 sind
inländische Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmer:innen (ab dem 1. Januar 2024: 1.000)
verpflichtet in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in
angemessener Weise zu beachten. Das LkSG wirft dabei zahlreiche praktische Umsetzungsfragen auf
und betrifft unterschiedlichste Rechtsgebiete.AnwendungsklarheitDer neue Handkommentar zeigt
aus Praktiker:innen-Perspektive die wesentlichen Problemstellungen für Rechtsanwender:innen
innerhalb und außerhalb der betroffenen Unternehmen auf. Er erläutert die zugrunde liegenden
völkerrechtlichen Schutzbestimmungen und antizipiert Streitfragen die die Umsetzung der neuen
gesetzlichen Verpflichtungen mit sich bringen wird. Dabei berücksichtigt der HK auch mögliche
Auswirkungen der geplanten EU-Lieferketten-Richtlinie.Die Schwerpunkte Verpflichtendes
Risikomanagement einschließlich Risikoanalyse Erforderliche Grundsatzerklärung zur
Menschenrechtsstrategie Präventions- und Abhilfemaßnahmen Unternehmensinterne
Beschwerdeverfahren Dokumentations- und Berichtspflichten Prozessstandschaft von Gewerkschaften
und Nichtregierungsorganisationen Behördliche Kontroll- und Durchsetzungsrechte Ausschluss von
der Vergabe öffentlicher AufträgeAutor:innenRA Dr. Moritz Gabriel RA Tobias Gafus RA Dr.
Matthias Ganske Dr. Katja Gehne RAin Dr. Franziska Humbert LL.M. (London) RA Dr. Christian
Johann RAin Andrea Kämpf LL.M. RA Dr. Daniel Neuhöfer LL.M. (Strathclyde Glasgow) RAin
Theresa Philippi RAin Dr. Roya Sangi M.A. RA Dr. Henrik Vogel LL.M. (University of NSW) RAin
Sabine WildfeuerZielgruppenFachanwält:innen für Verwaltungsrecht Internationales
Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Transport- und Speditionsrecht Rechtsabteilungen erfasster
Unternehmen Nichtregierungsorganisationen Gewerkschaften Arbeitgeberverbände Betriebsräte
Aufsichtsbehörden