Die Frage der Anforderungen an den Nachweis der deliktischen Herkunft von Vermögen ist eine der
zentralen Streitfragen des Einziehungsrechts. Die Ermittlungsbehörden stehen vor dem Problem
wie sie auf Vermögen zugreifen können das mutmaßlich eine illegale Herkunft hat für das
jedoch der Vollbeweis der Straftat bzw. der illegalen Herkunft nicht zu erbringen ist. Der
deutsche Gesetzgeber hat sich bei der Einführung der selbstständigen Einziehung von Vermögen
unbekannter Herkunft erkennbar an ausländischen Rechtsordnungen wie der non-conviction-based
confiscation im englischen Recht orientiert. Vorliegend wird daher rechtsvergleichend die
Beweissituation im Bereich der selbstständigen Einziehung im deutschen und englischen Recht
untersucht.