Der Autor zeigt auf dass für die Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen ein
produktbezogener Erlaubnistatbestand eingeführt werden muss der neben den bestehenden
personenbezogenen Erlaubnistatbeständen der Rechtsdienstleistung und Inkassodienstleistung
treten sollte.Zu diesem Zweck werden die existierenden Regelungen zu allen funktionalen Legal
Tech-Kategorien (auch sog. smart contracts) anhand ausgewählter Angebote umfassend dargestellt
und die sich daraus ergebenden regulatorischen Herausforderungen formuliert. Im Ergebnis können
weder eine Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts noch das UWG die Qualität von mittels
Software erbrachter (Rechts-)Dienstleistungen gewährleisten.