Die immer wiederkehrenden Unternehmensskandale auf dem chinesischen Kapitalmarkt zeigen die
schwache interne Überwachung durch den Aufsichtsrat. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage
ob und inwiefern der Aufsichtsrat chinesischer börsennotierter Aktiengesellschaften mit
notwendigen Informationen zur Erfüllung seiner Überwachungsaufgabe versorgt wird. Zur
Beantwortung dieser Frage erfolgt die Untersuchung des Informationssystems auf Basis einer
Rechtsvergleichung mit dem deutschen Aktienrecht. Sie kommt zum Ergebnis dass sich der
Aufsichtsrat chinesischer börsennotierter Aktiengesellschaften wegen weitgehenden Versagens des
jetzigen Informationssystems keine ausreichende Information für die funktionsfähige Überwachung
beschaffen kann.