Die rechtstheoretische Diskussion zur Defeasibility ist auf die Frage fokussiert inwieweit
dieses Phänomen mit einem deduktivistischen Modell von juristischer Begründung vereinbar ist.
Demgegenüber werden eine Reihe von grundlegenderen Fragen vernachlässigt die von
vergleichbarem theoretischen Stellenwert sind: Was bedeutet Defeasibility im Recht? In welchem
Ausmaß ist das Recht von ihr betroffen? Kann sie aus dem Recht getilgt werden? Wie ist die
Defeasibility mit dem normativen Eigengewicht rechtlicher Regeln (Gesetzesbindung) in Einklang
zu bringen?Der Schlüssel zu einem solchen umfassenderen Verständnis das Antworten auf diese
bislang weniger beachteten Fragen liefert ist eine Konzeption die die axiologische
Tiefendimension der Defeasibility im Recht voll zur Geltung bringt.