Treuhandbeziehungen an GmbH-Geschäftsanteilen erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit
gelten jedoch noch nicht als vollständig rechtlich durchdrungen. Konstruktiv beteiligt sich in
den zugrunde liegenden Fällen eine Person (der Treuhänder) auf der Grundlage eines
schuldrechtlichen Treuhandvertrages für einen anderen (den Treugeber) an einer GmbH. Die Arbeit
geht den sich hieraus ergebenden vielgestaltigen Rechtsfragen nach. Dabei wird etwa mit neuen
Argumentationsansätzen die notarielle Formbedürftigkeit der Übertragungstreuhand verneint und
die der Erwerbstreuhand bejaht. Darüber hinaus wird hergeleitet dass die bei
Personengesellschaften gemeinhin anerkannte qualifizierte Treuhand auch im Recht der GmbH
zulässig ist.