Seit der Abschaffung der Singularzulassung bei den Oberlandesgerichten im Jahr 2000 stellt sich
die Judikatur die Frage ob die Singularzulassung beim Bundesgerichtshof mit dem Grundgesetz
und mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar ist. Insbesondere das intransparente
Auswahlverfahren war und ist Ausgangspunkt kontroverser Diskussionen und Gegenstand
gerichtlicher Auseinandersetzungen.Der Autor äußert Zweifel an der Vereinbarkeit der
Singularzulassung beim Bundesgerichtshof mit dem Grundgesetz und spricht dem Auswahlverfahren
jegliche Transparenz Nachvollziehbarkeit und Rechtsstaatlichkeit ab.